Details zu eAlpaca

Alpaka WIKI

Ausgabe 20. Februar 2024

Dieses kleine Handbuch enthält Informationen zum Alpaka Register (www.ealpaca.eu) sowie damit in Verbindung stehende, allgemeine, aber auch rechtliche Informationen für den Anwender.

Und es wird ab heute ständig erweitert und aktualisiert.

 

Alpaka Register

Als Mitglied des ÖAZV bis du es gewohnt über die Verbandshomepage einzusteigen.

Home

Du klickst auf den Button Register und kommst auf die Homepage https://www.alpaka-zv.at/

Anmelden / Registrieren

Wenn du bereits Benutzer bist, meldest du dich mit deinen Zugangsdaten an.

Wenn nicht meldest du dich beim Verband. Der Verband legt zuerst deinen Hof an und trägt dich dann als Benutzer ein.

Dann gibt’s du deine email Adresse und ein Passwort ein und klickst auf Passwort zurücksetzen. Dann bekommst du einen Link mit einem neuen Passwort. Dieses gibst du ein und bist somit im System.

Das sieh dann so aus:

Das Wichtigste für dich ist nun dein Stallbuch.

 

 

Stallbuch

Wenn du neu mit der Alpakazucht beginnst, wird dein Stallbuch leer sein.

Wie kommen meine Tiere ins Stallbuch?

Hast du deine Tiere bei einem Mitglied des ÖAZV gekauft macht dieses Mitglied nun einen Besitzerwechsel und deine Tiere landen automatisch in deinem Stallbuch.

Hast du deine Tiere woanders gekauft, ist es wichtig das dir der Verkäufer die Papiere zu jedem einzelnen Tier übergibt. Wie sehen solche Papiere aus:

Zum Beispiel so:

 

 

 

Rechtliche Information:

Für Alpakas gibt es eine Registrierungspflicht. Jeder Alpakahalter muss somit seine Tiere in einem Register gemeldet haben. Das heißt jeder Verkäufer muss auch in der Lage sein euch die Registerpapiere zu übergeben. Kann er das nicht dann Finger weg von diesen Alpakas!

 

Diese Papiere sendest du an zuchtwart@alpaka-zv.at und schon werden deine Tiere von den fleißigen Mitarbeitern des Verbandes in dein Stallbuch übertragen.

 

 

 

 

Und dann sieht dein Stallbuch so aus:

 

Tierpass beantragen

Dein erster Schritt sollte nun sein, die Tierpässe für deine Tiere vom Verband anzufordern. Dazu klickst du auf Beantragen / Tierpass, wählst alle Tiere aus für die du den Pass brauchst und klickst auf weiter.

Im Menüpunkt Services findest du dann alle ausgewählten Tiere mit Status offen. Der Verband sendet dir dann per Post den Tierpass. Im Menüpunkt Services ändert sich der Status auf abgeschlossen.

So sieht dein Tierpass aus.

 

Stallbuchfunktionen

Hier wird es in den nächsten Monaten und Jahren immer wieder neue Funktionen geben.

Generell hat das Stallbuch zwei Ebenen: Tierliste und Tierdetailansicht

Tierliste

 

In der Tierliste laufen alle Beantragungen ab. Diese sind:

  • Herdbuchprüfung Du meldest das Tier für die Herdbuchprüfung an
  • Faserprobe Du meldest das Tier für das Faserprobenservise an
  • DNA Analyse Du meldest das Tier für die DNA Bestimmung an
  • Tierpass Du bestellst den Tierpass für das jeweilige Tier

 

In der Tierliste laufen auch alle Aktionen zum und am Tier ab. Diese sind:

  • Besitzerwechsel Hier führst du den Besitzerwechsel eines Tieres durch
  • Behandlungen Das ist dein Tier Behandlungsbuch
  • Betriebskontrolle Hier kannst du die Dokumente zur MTBC Betriebskontrolle hochladen.

Und in der Tierliste kannst du deine Tiere in Gruppen einteilen.

Aber gehen wir kurz zurück zum Punkt Besitzerwechsel. Dieser Punkt wird in Zukunft von zentraler Bedeutung sein!

Besitzerwechsel – wie geht das?

Eigentlich ganz einfach: klicke Aktionen, Besitzerwechsel, Tier oder Tiere auswählen, weiter, Besitzer auswählen und bestätigen.

Wenn aber der neue Besitzer nicht im System ist, dann funktioniert das natürlich nicht. Was mache ich dann:

Du schreibst dem Zuchtwart ein mail. Bitte neuen Hof anlegen. Name und Adresse dazuschreiben. Der Hof wird dann von uns angelegt und alles funktioniert wie gewohnt.

Und jetzt noch einmal ganz wichtig: Das muss in Zukunft so sein und hängt mit der Berichtspflicht an die Behörde im Zusammenhang mit dem MTBC Programm zusammen.

Nur wenn das so gemacht wird, sind wir imstande dir am Jahresende ein lückenloses Bestandsregister zu generieren! (siehe auch Rechtsgrundlagen, unten)

 

Nur gehen wir weiter zur Tierdetailansicht:

Tierdetailansicht

Du findest hier alle

  • Stammdaten zum Tier
  • Tierbeschreibung
  • Erfolge
  • Besitzer
  • Züchter
  • Stammbaum
  • Faserdaten
  • DNA Marker
  • Farbgenetikmarker
  • Weitere Statistiken

Und kannst viele Daten auch bearbeiten indem du rechts oben auf Stammdaten klickst.

Bitte beachte: Gib niemals beim Feld Tiernamen das Herdkürzel zusätzlich ein. Wir müssen es sonst wieder löschen.

 

Im Menüfeld der Tierdetailliste findest du

  • Stammdaten Du kannst hier die Stammdaten bearbeiten
  • Schur Du vermerkst hier deinen jährlichen Schertermin
  • Nachzuchtliste Hier wird die Liste der Nachzuchten zu den Tier generiert
  • Behandlungsbuch Hier sind alle Behandlungen die du durchgeführt und eingetragen hast gelistet.

 

Bei den Stuten findest du dann noch ein weiteres Feld, nämlich:

Geburt eintragen

Ebenfalls in der Tierdetailansicht kommst du zum „Neu eintragen deiner Nachzucht“. Dazu wählst du die Stute aus welche das Fohlen bekommen hat und klickst auf den Button „Geburt eintragen“.

Nun kannst du den gesamten Geburtsverlauf dokumentieren.

 

 

 

 

 

 

ANHANG zum Alpaka WIKI

 

Herdbuchprüfung

Die Herdbuchprüfung findet immer im Frühjahr statt. Voraussetzung für die Herdbuchprüfung ist, dass die angemeldeten Tiere mindestens 2 Jahre alt sind und der Betrieb am MTBC Programm teilnimmt.

Ein Bewertungsteam (Richter / ÖAZV) fährt von Hof zu Hof und überprüft den

  • Gesundheitszustand des Tieres Ausschlusskriterium
  • Körperbau des Tieres Punktesystem
  • Fasereigenschaften des Tieres Punktesystem

Das Prüfungsergebnis wird als Punktesystem welches sich am Mittelwert aller geprüften Tiere orientiert dargestellt. Zusätzlich gibt es verbale Anmerkungen (Besonderheiten) und eine Fotodokumentation (Besonderheiten).

Der Antrag für die Herdbuchprüfung wird im Stallbuch gestellt.

 

Mitglieder Show on Tour

Immer gemeinsam mit der Herdbuchprüfung veranstalten wir eine Show on Tour für unsere Mitglieder. Teilnahmeberechtigt sind alle Tiere älter als 6 Monate von Betrieben die am MTBC Programm teilnehmen.

Die Tiere müssen vom Züchter wie bei jeder Tierschau am Halfter vorgeführt werden. Körperbau und Faser werden im Verhältnis 50:50 vom Richter beurteilt.

Die Anmeldung für die Mitglieder Show on Tour erfolgt über die Zuchtverbandshomepage:

https://www.alpaka-zv.at/show-on-tour/

 

 

RECHTSGRUNDLAGEN

Seit 21. April 2021 ist das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) die Verordnung (EU) 2016/429 verpflichtend unmittelbar anzuwenden.

Die VO 2016/429 stellt nur das Basisrecht dar und ist durch zahlreiche delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen, in welchen die Details geregelt sind, ergänzt.

Für die Haltung von Kameliden im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Verbringen (Handel) sind folgende ergänzende Rechtstexte im Hinblick auf die Kennzeichnung und die Tiergesundheitsanforderungen maßgeblich:

  1. Kennzeichnung:
    1. VO (EU) 2019/2035
    2. VO (EU) 2021/520
  2. Tiergesundheitsanforderungen für ein innergemeinschaftliches Verbringen (Handel): VO (EU) 2020/688

 

Die wichtigste Änderung der Tiergesundheitsanforderungen für ein innergemeinschaftliches Verbringen betrifft die Bestätigung der Freiheit von Tuberkulose. Dazu ist es notwendig, dass die Tiere aus einem Betrieb kommen, in welchem zumindest in den letzten 12 Monaten vor dem Verbringen der Kameliden Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf Tuberkulose (Mycobacterium-tuberculosis-Komplex: M. bovis, M. caprae und M. tuberculosis) durchgeführt wurden.

 

Die Überwachungsmaßnahmen umfassen:

  1. die Untersuchung von geschlachteten Kameliden;
  2. die Untersuchung von verendeten Tiere (älter als 9 Monate);
  3. einen jährlichen Tiergesundheitsbesuch (Tierarzt);
  4. eine jährliche Untersuchung der Zuchttiere auf Tuberkulose mit negativem Ergebnis. Von dieser Untersuchung kann abgesehen werden, wenn das Überwachungsprogramm mindestens 2 Jahre durchführt wurde und in dieser Zeit keine Tuberkulose-Infektion festgestellt wurde, eine Risikobewertung das Infektionsrisiko als vernachlässigbar einstuft und der Betrieb in einem Mitgliedstaat oder Zone eines Mitgliedstaates liegt, dessen/deren Rinderbestand frei von Tuberkulose ist.
  5. Während der Überwachungszeit dürfen nur Kameliden in den Betrieb aufgenommen werden, die aus Betrieben stammen, die dieses Überwachungsprogramm ebenfalls durchführen.

 

In der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2020/688 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2019, Anhang II werden dann die Mindestanforderungen vor der Verbringung in Bezug auf Infektionen mit dem Mycobacterium-Tuberculosis-Komplex bei Camelieden nochmals im Detail dargestellt.

 

Teilnahme am MTBC Überwachungsprogramm

Pflicht oder nicht, das ist hier die Frage?

Die Teilnahme am MTBC- Überwachungsprogramm ist für Betriebe welche Tiere in einem EU-Mitgliedstaat verbringen wollen verpflichtend.

Die Teilnahme am MTBC- Überwachungsprogramm ist für Betriebe welche Tiere innerhalb von Österreich verbringen wollen verpflichtend wenn diese an Betriebe verbracht werden die bereits am Programm teilnehmen.

Unter Verbringung versteht man: Einkaufen, Verkaufen, Decken, auf Show fahren, einfach jeder Kontakt zwischen zwei Betrieben (Wahrung der epidemologischen Einheit auf Grundlage des Art. 20, Abs. 4 der Verordnung (EU) 2020/689)

 

In der Mitgliederversammlung am 5. Oktober 2023 haben wir beschlossen das alle Züchter verpflichtend an dem Programm teilnehmen müssen.

 

Was bedeutet das und welche Schritte muss ich als Züchter setzen bzw. veranlassen?

  • Ansuchen um Teilnahme am MTBC-Überwachungsprogramm gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2020/688 bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
  • Von der BH eine Bestätigung verlangen, dass das Ansuchen eingelangt ist und die Programmteilnahme im VIS eingetragen wurde.
  • Im Ansuchen muss bereits ein Betreuungstierarzt angegeben sein (und dieses auch mitunterschreiben) welcher ab dann das Programm begleitet.
  • Der Betreuungstierarzt fordert bei der Landesregierung das Tuberkulin an und führt die erste Untersuchung der Zuchttiere durch (Achtung: unterschiedliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland und Bezirk zu Bezirk)
  • Der Betreuungstierarzt meldet das Ergebnis des Intracutantests der BH. Diese Trägt das Testergebnis in das VIS ein.
  • Der Betreuungstierarzt führt ab nun jährlich eine Betriebskontrolle auf Basis der delegierten Verordnung (EU) 2020/688 durch
  • Veranlassung von Sektionen von Falltieren ab 9 Monaten und Übermittlung der Befunde an die BH (diese werden im VIS eingetragen)
  • Verpflichtung zur Anzeige von Verdachtsfällen (bei klinischen Anzeichen). Meldung bei der BH.

Zuchttiere sind:

  • Weibliche Zuchttiere sind 12 Monate alte Kameliden weiblichen Geschlechts, welche zu vom Menschen kontrollierter Fortpflanzung durch gezielte Anpaarung verwendet werden. Jünger als 12 Monate nur dann wenn bereits trächtig oder schon Nachkommen produziert.
  • Männliche Zuchttiere älter als 24 Monate

 

Welche Pflichten hat die Bezirkshauptmannschaft?

  • Datenerfassung im VIS
  • Information des Tierhalters über den Programmstatus (Nach Einlagen der Daten (Tuberkulinisierung, Betriebskontrolle, Falltierbefund) ist der Tierhalter binnen zwei Wochen von der zuständigen Behörde über den Programmstatus zu informieren.

 

 

Inhalt der Betriebskontrolle

  • Kontrolle des Bestandsregisters

Der Züchter muss ein lückenloses Bestandsregister in Papier oder elektronischer Form führen.

  • Stichprobenartige Untersuchung des Gesundheitszustandes der Tiere des Bestandes
  • Kontrolle der Dokumentation der Ergebnisse der durchgeführten Sektionen

Inhalt des lückenlosen Bestandsregisters:

  • Alle Angaben zum Betrieb
  • Alle Angaben zum Tier (Art des Kennzeichens, Tierkennzeichen (Chip), DOB, Rasse, Tod (S,T)
  • Datum des Zuganges oder Abganges
  • Name und Anschrift des vorherigen Besitzers
  • Name und Anschrift des Übernehmers
  • Name und Anschrift des Transportunternehmers Kfz Kennzeichen)

 

Nächste Schritte im Register:

Das lückenlose Bestandsregister wird von uns programmiert und steht am 1.1. 2025 jedem Züchter als Download zur Verfügung.

Voraussetzung: euer Stallbuch muss in Zukunft (möglichst tagaktuell) lückenlos geführt werden. Unser Zuchtwarteteam wird sich in den kommenden Monaten mit euch in Verbindung setzen so das bis Herbst alles funktioniert.

 

Fortsetzung folgt am 14. März 2024  Zoommeeting / Wiederholung / Ergänzung / Erweiterung